ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Alle Verträge zwischen MINICONF S.p.A. (der Kürze halber „Miniconf“ oder „Verkäufer“) mit Sitz in Ortignano Raggiolo PLZ 52010 (AR), Via Provinciale 1/A, USt.-IdNr. 00249390519, und dem Kunden (der Kürze halber „Käufer“), die den Verkauf entsprechend vorgelegtem Muster (gemäß Art. 1522, Abs. 2 des it. Zivilgesetzbuchs) von Bekleidungsartikeln zum Gegenstand haben und am Sitz des Verkäufers oder über Vertreter oder Vermittler abgeschlossen worden sind, ebenso wie jedes Verhältnis, dass sich aus diesen ableitet, einschließlich Nach- und Zusatzbestellungen, werden von den folgenden Normen (der Kürze halber „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „AVB“) geregelt, welche der Käufer hiermit ausdrücklich zu kennen erklärt und die auf der Website von Miniconf jederzeit eingesehen werden können:
1) Vertragsabschluss: Die Bestellanfrage stellt eine unwiderrufliche Anfrage gemäß Art. 1329 des it. Zivilgesetzbuchs dar, an welche der Käufer 120 (einhundertzwanzig) Tage lang ab Unterzeichnung gebunden bleibt. Während dieser Zeit steht es Miniconf frei, diese anhand schriftlicher Mitteilung – ggf. teilweise – abzulehnen; nach Ablauf dieser Frist gilt die Bestellanfrage als stillschweigend akzeptiert und der Kaufvertrag als abgeschlossen. Etwaige Änderungen, Reduktionen und/oder Stornierungen nach Vertragsabschluss hat der Käufer schriftlich zu beantragen, und diese treten nur bei ausdrücklicher Annahme durch den Verkäufer in Kraft. Auf keinen Fall werden Änderungen, Reduktionen und/oder Stornierungen akzeptiert, die erst nach dem Enddatum der Verkaufskampagne eingehen.
2) Vertragsabwicklung: Während der Abwicklung des Vertrags wird dem Verkäufer als geschäftliche Toleranz ausdrücklich die Möglichkeit, bis zu 20% weniger als die im Kaufvertrag genannten Mengen zu liefern, zugestanden; der Käufer verzichtet hierbei ausdrücklich auf die Forderung von Schadensersatz und/oder Entschädigung und/oder Abgeltung in Verbindung mit einer etwaigen einseitig beschlossenen Reduktion der Liefermengen. Unbeschadet obiger Festlegungen, kann der Verkäufer jederzeit die Vertragsabwicklung aussetzen oder ggf. auch partiell annullieren, wenn diese aufgrund höherer Gewalt verhindert wird oder falls nach seinem unanfechtbaren Ermessen keine Gewährleistung für die Zahlungsfähigkeit des Käufers vorliegt oder falls Erfüllungsmängel oder Verspätungen seitens des Käufers bei der – ggf. partiellen – Zahlung voriger Lieferungen aufgetreten sind. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass ein ggf. auch nur partieller Widerruf der dem Verkäufer übergebenen Kreditgarantie, welche die Warenlieferungen an den Käufer zum Gegenstand hat, einen berechtigten Grund zur Auflösung des Kaufvertrags darstellt.
3) Lieferfristen: Der Verkäufer wird ferner eine geschäftliche Toleranz von 15 (fünfzehn) Werktagen über den im Kaufvertrag für die Warenlieferung angegebenen Termin hinaus zugestanden. Auf jeden Fall ist die Unterteilung der Sendungen (Teillieferungen einer Bestellung) zulässig. Nach Ablauf von 15 Tagen ab dem im Kaufvertrag angegebenen letzten Liefertermin, ohne dass eine – ggf. partielle – Lieferung erfolgt ist, kann der Käufer rechtmäßig die Auflösung des Vertrags per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC) verlangen. Auf jeden Fall verzichtetet der Käufer im Falle von Lieferverspätungen auf die Forderung von Schadensersatz und/oder Entschädigungen und/oder Abgeltung, auch wenn die Lieferung nach Ablauf der Toleranzfrist von 15 Tagen erfolgt und auch wenn diese – gleich aus welchem Grund – gar nicht erfolgt.
4) Versand der Lieferung: Wurde in der Bestellanfrage nichts anderes vereinbart, erfolgt der Transport der Ware auf Gefahr des Käufers. Es obliegt dem Käufer und/oder Empfänger, im Falle von Fehlbeständen, Beschädigungen, Verspätungen usw. die entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Spediteur zu erheben, die Waren stets bei der Ankunft zu überprüfen und ggf. einen schriftlichen Vorbehalt anzumerken. Zum Moment der Lieferung geltende Steuern und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers ebenso wie sämtliche Ausgaben, die mit der Bestellung verbunden sind oder auf diese zurückzuführen sind.
5) Beanstandungen und Reklamationen. Ausschlussfrist: Etwaige Beanstandungen, Reklamationen oder Meldungen hinsichtlich der Vertragsabwicklung oder etwaiger fehlender und/oder beschädigter Packstücke der Lieferung sind – bei sonstiger Verwirkung
per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail binnen der strikten Frist von 8 (acht) Kalendertagen ab Erhalt der Waren vorzubringen. In Ermangelung einer fristgerechten Meldung gilt die Ware als angenommen und keinerlei Garantieleistung wird durch den Verkäufer geschuldet. Da der Verkauf auf der Grundlage eines dinglichen oder digitalen Musterkatalogs erfolgt, sind etwaige Unterschiede technischer Art hinsichtlich der Verarbeitung der Artikel, des Farbtons, der Qualität, der Breite oder des Gewichts zu tolerieren, sodass wegen dieser keine Beanstandungen erfolgen können. Auf jeden Fall wird Schadensersatz ausgeschlossen. Der Käufer kann keine Einwände oder rechtlichen Schritte gegen den Verkäufer erheben, wenn nicht zuvor die betreffenden Rechnungen beglichen worden sind. Auf keinen Fall werden Beanstandungen, Reklamationen oder Meldungen hinsichtlich Artikeln angenommen, deren Verpackung auf irgendeine Weise vom Käufer verändert worden ist.
6) Rücksendungen oder Austausch: Etwaige Rücksendungen oder Austausche werden nur dann akzeptiert, wenn sie im Voraus vom Verkäufer genehmigt worden sind, sowie stets vorbehaltlich der Prüfung der Waren durch letzteren. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer gemeinsam mit dem eigenen Lieferschein, die Rückgabegenehmigung zu übermitteln, welche jedoch auf keinen Fall als eine Anerkennung der beanstandeten Mängel gilt.
7) Erfüllungsmängel des Käufers: Unbeschadet der Bestimmungen unter Klausel 8 und 12, hat der Verkäufer, falls der Käufer den Kaufvertrag nicht in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Vereinbarungen ausführt und insbesondere die vorgesehenen Zahlungen nicht fristgerecht leistet, das Recht, wahlweise und unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte, wie die Forderung von Schadensersatz, vom Käufer die Auflösung des Vertrags oder die sofortige vollständige Erfüllung aller seiner Verpflichtungen für den bereits zur Ausführung gekommen Vertragsteil zu verlangen, wobei gemäß Art. 1186 des it. Zivilgesetzbuchs die zu Gunsten des Käufers bestehende Frist automatisch ausgeschlossen wird. Der Verkäufer hat ferner das Recht, laufende Lieferungen solange auszusetzen, bis der Käufer seine Erfüllungsmängel ausgeglichen (ggf. auch bezüglich eines früheren Verkaufs) und zufriedenstellende Garantien für die zukünftige Erfüllung beigebracht hat. Andernfalls darf der Verkäufer von allen mit dem Käufer bestehenden Verträgen zurücktreten.
8) Produktpreise: Die in den Rechnungen ausgewiesenen Preise sind die bei der Bestellbestätigung bzw. in Ermangelung bei deren Auslieferung gültigen Preise. Sollten die Produktionskosten der Güter sich nach Abschluss des Vertrags ändern, behält sich Miniconf S.p.A. ausdrücklich das Recht vor, die in der Bestellanfrage erwähnten Preise – nach vorausgehender Information des Käufers – zu ändern. Sollte diese Variation 10% (zehn Prozent) der in der Anfrage erwähnten Preise übersteigen, hat der Käufer bezüglich der von dieser Preisänderung betroffenen Produkte das Recht, den Vertrag zu stornieren, was schriftlich innerhalb von spätestens 3 (drei) Tagen ab Erhalt der Information von Miniconf S.p.A. zu erfolgen hat, ohne Anspruch auf Kompensation oder Entschädigung jeglicher Art.
9) Bezahlung des Preises: Die vereinbarten Zahlungen haben am Sitz des Verkäufers zu erfolgen; die Ausstellung von Schuldscheinen seitens des Käufers bewirkt keine Novation des Vertrags oder irgendeiner von dessen Klauseln und hat allein als Erleichterung für die Definition des Verhältnisses zu gelten. Die Kosten der Stempelgebühr für die Zahlungsmittel gehen zu Lasten des Käufers. Im Falle mangelnder und/oder verspäteter Zahlung hat der Verkäufer das Recht Verzugszinsen in der von GvD 231/2002 vorgesehenen Höhe zu verlangen und anzurechnen, zuzüglich zur Vertragsstrafe gemäß nachstehender Klausel Nr. 11 sowie zuzüglich sämtlicher Verwaltungs-, Bank-, Gebühren- und Inkassoausgaben. Der Käufer kann den Einwand der Aufrechnung nur dann erheben, wenn es sich um Forderungen handelt, die der Verkäufer ausdrücklich, schriftlich hinsichtlich deren Bestehen und Betrag anerkannt hat.
10) Weiterverkauf der Produkte durch den Käufer: Der Käufer verpflichtet sich dazu, die vom Verkäufer erworbenen Artikel ausschließlich in dem/den Geschäft/en zu verkaufen, die im Kopfbereich der Bestellanfrage angegeben ist/sind, und diese ohne die vorherige, ausdrückliche, schriftliche Einzelfallgenehmigung des Verkäufers nicht an andere Händler weiterzukaufen.
Der Käufer wird die Marken, die Miniconf gehören bzw. in Lizenz an diese vergeben worden sind, ohne deren ausdrückliche schriftliche Genehmigung niemals bei Veranstaltungen oder anderen Werbeinitiativen, auf dem eigenen Briefpapier und für die eigene Werbung in jeglicher Gestalt verwenden. Auf jeden Fall darf der Käufer die industriellen Eigentumsrechte des Verkäufers auf keine Art und Weise verletzen. Ein etwaiger Online-Verkauf darf nur über die eigene Website des Käufers nach vorausgehender Mitteilung an Miniconf erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, auch angesichts oben genannter Gründe, die erworbenen Bekleidungsstücke ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht an andere Händler und/oder Vermittler – einschließlich Online-Vertriebsportale oder andere verbundene Unternehmen – zu veräußern und/oder abzutreten. Der Käufer darf die Artikel nicht unter dem Einkaufspreis anbieten und hat auf jeden Fall eine Preispolitik zu betreiben, die auf derselben Linie der am Markt vertretenen Marken von Miniconf liegt, und hat ferner die Normen und Regeln einzuhalten, die für den saisonalen Schlussverkauf gelten – insbesondere hinsichtlich der Zeiträume, in denen dieser zugelassen ist.
Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag gemäß Art. 1456 des it. Zivilgesetzbuchs mittels einfacher schriftlicher, per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail an den Käufer gesendeter Mitteilung aufzulösen, womit sämtliche gesetzlichen Folgen auch hinsichtlich eines etwaigen Schadensersatzes bewirkt werden.
11) Exklusivrecht für ein bestimmtes Gebiet: Exklusivrechte für bestimmte Gebiete werden nur anerkannt, wenn diese schriftlich direkt vom Verkäufer bestätigt worden sind.
12) Vertragsstrafen: Unbeschadet des Ersatzes etwaiger weiterreichender Schäden gemäß Art. 1382 des it. Zivilgesetzbuchs, vereinbaren die Parteien die Anwendung folgender Vertragsstrafen: 30% des Werts der Lieferung bei Verweigerung der Annahme der bestellten Waren und/oder bei mangelnder Übergabe der Waren wegen Auflösung des Kaufvertrags aus Gründen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind; 30% des Werts aller Bestellungen, die in der Verkaufssaison, in der es zum Erfüllungsmangel gekommen ist, vom Käufer übermittelt und vom Verkäufer angenommen worden sind bei Verletzungen der von Art. 9 festgelegten Pflichten. Der Käufer erkennt in dieser Hinsicht die Angemessenheit der in dieser Klausel genannten Vertragsstrafen an und verzichtet auf die Klage auf Reduktion gemäß Art. 1384 des Zivilgesetzbuchs.
13) Erwerb des Eigentums: Gemäß Art. 1523 des Zivilgesetzbuchs erwirbt der Käufer das Eigentum der Ware erst durch die Bezahlung der letzten Rate der Lieferung.
14) Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Käufer willigt hiermit bereits in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gemäß DSGVO 679/2016 ein.
15) Geltendes Recht: Die Parteien erkennen für alle Artikel und Klauseln dieses Vertrags als einziges geltendes Recht das italienische an.
16) Ausschließlicher Gerichtsstand: Für jede etwaige Streitigkeit bezüglich Unterzeichnung, Auslegung, Abwicklung und/oder Auflösung dieses Vertrags ist ausschließlich der Gerichtsstand von AREZZO zuständig unter Ausschluss jedes anderen alternativen oder konkurrierenden Gerichtsstands.
17) Bestellbestätigung: Die Bestellbestätigungen werden auf Partnerlab bereitgestellt.
Auch gemäß Artikel 1341 und 1342 des Zivilgesetzbuchs, insofern anwendbar, erklärt der Käufer, insbesondere die oben aufgeführten Klauseln Nr. 1 (Vertragsabschluss), Nr. 2 (Vertragsabwicklung), Nr. 3 (Lieferfristen), Nr. 4 (Versand der Lieferung), Nr. 5 (Beanstandungen und Reklamationen. Ausschlussfrist), Nr. 6 (Rücksendungen oder Austausch), Nr. 7 (Erfüllungsmängel des Käufers), Nr. 8 (Produktpreise), Nr. 9 (Bezahlung des Preises), Nr. 10 (Weiterverkauf der Produkte durch den Käufer), Nr. 11 (Exklusivrecht für ein bestimmtes Gebiet), Nr. 12 (Vertragsstrafen), Nr. 13 (Erwerb des Eigentums), Nr. 14 (Einwilligung in die Datenverarbeitung), Nr. 15 (Geltendes Recht), Nr. 16 (Ausschließlicher Gerichtsstand) und Nr. 17 (Bestellbestätigung) zu kennen und anzuerkennen
Letztes Update 19/03/2024